Start/AI-Act-Schulungspflicht
Art. 4 KI-Verordnung · seit 2. Februar 2025
Die AI-Act-Schulungspflicht ist da. Sie verlangt KI-Kompetenz — kein IHK-Lehrgang. Was fehlt, ist die Unterlage, wenn jemand nachfragt.
Erfahrungs- und Bildungsmaterial, keine Rechtsberatung.
Artikel 4 der KI-Verordnung: Anbieter und Betreiber sorgen dafür, dass Personen, die mit KI-Systemen umgehen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz haben. Rollen-gerecht. Risiko-gerecht. Seit dem 2. Februar 2025.
Die Verordnung schreibt kein Zertifikat vor. Keinen Mehrtageskurs. Kein festes Punkte-Niveau. Akademien verkaufen Kurse. Behörden erklären die Pflicht. Die Lücke ist die Akte.
Suchvolumen DE, Google Ads, Stand 22.08.2026: „ki schulungspflicht“ 2.400/Monat — dort stehen Haufe, IHK, Anwälte. Hier verkaufen wir den Nachweis, nicht die Meinungsführerschaft.
—Im Büro läuft ChatGPT. Schriftlich hat das niemand festgehalten.
—Eine Telefon-KI nimmt Anrufe an. Die Einweisung war mündlich, vor drei Monaten.
—Versicherung oder Kunde will wissen, wer geschult ist. Die Personalmappe hat dazu nichts.
—Wer keine KI einsetzt, braucht das nicht. Wer sie einsetzt und nichts liegen hat, schon.
Kurzschulung, 45 bis 75 Minuten. Mini-Quiz. Ein PDF: Name, Rolle, Themen, Datum, Firma, Ergebnis. Berlin, KMU, ChatGPT im Betrieb, Telefon-KI, interne Tools.
Kein TÜV-Mehrtageskurs. Keine Hochrisiko-System-Schulung. Keine Rechtsgarantie.
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Anbieter und Betreiber müssen KI-Kompetenz der Leute sicherstellen, die mit den Systemen umgehen. Kein vorgeschriebenes Zertifikat.
Wer KI einsetzt, muss die Leute, die sie nutzen, in die Lage versetzen, Risiken zu erkennen. Schriftlich, wenn jemand nachfragt. Wer keine KI einsetzt, braucht das nicht.
Es dokumentiert Teilnahme und Inhalte. Es ist keine Rechtsgarantie und keine Bußgeld-Versicherung.
Nein. Erfahrungs- und Bildungsmaterial. Die Bewertung eures Falls macht eine Kanzlei oder die Datenschutzbeauftragte.
Zum Umgang mit Daten: DSGVO & KI.
Wenn die Akte leer ist, fängt es hier an.